private Krankenversicherung für Freiberufler


Wer sich als Lektor beruflich auf die eigenen Beine gestellt hat, muss sich nun noch um seine Krankenversicherung kümmern.

Logisch erscheint, man würde sich zuerst privat krankenversichern, solange man noch jung ist und dann, im Alter, wenn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung rasant steigen, in die gesetzliche Krankenkassekasse als Freiberufler wechseln.

Das ist aber nicht möglich, denn so würde sich jeder nur die Rosinen aus dem Kuchen picken.
Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle vorsorglich einen Riegel vorgeschoben.

Als Lektor steht die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung offen, eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Kasse ist aber möglich.

Scheinselbstständige gelten als beschäftigt und sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Mischform vorliegt und hier werden in der Regel die Merkmale herangezogen, die für den hauptberuflichen Teil der Tätigkeit von Belang sind.

Vergleich privater Krankenversicherungen



Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse

Wenn der Lektor nun eines Tages beschließt, dass er nicht mehr privat versichert sein möchte, so kann er aber nicht einfach wieder in die gesetzliche Kasse zurück wechseln.
Er muss zum einen noch unter 55 Jahre alt sein und zum anderen muss er sich als Arbeitnehmer anstellen lassen. Dann besteht wieder die Pflicht zur Krankenversicherung über die gesetzlichen Kassen. Das Gehalt darf dabei 40.950 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Wichtig zu wissen ist, dass die üblichen Regeln auch für die Menschen gelten, die bisher nicht versichert waren.
Wer sich dann bei einer Krankenkasse bewirbt, muss damit rechnen, dass die Beiträge für die Zeit seit Beginn der Versicherungspflicht bis zur Antragstellung nachgefordert werden. Dies kann zu einer enormen Nachzahlung führen.

Vergleich gesetzlicher Krankenkassen


Noch einmal zur Krankenversicherung bei Mischformen
Wer als Lektor noch zusätzlich in abhängiger Beschäftigung tätig ist, für den wird die Sache mit der Krankenversicherung recht kompliziert.

Versichern muss sich der Lektor dann für seinen hauptberuflichen Teil der Tätigkeit, also als Lektor, wenn er dies hauptberuflich macht, oder als Arbeitnehmer, wenn die Tätigkeit im Lektorat nur nebenberuflich ist.

Die nebenberufliche Tätigkeit bleibt versicherungsfrei, auch ein eventueller Arbeitgeber braucht keine Beitragsanteile zu zahlen. Wer sich aber freiwillig gesetzlich versichert hat, muss die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit zu den Einnahmen rechnen, aus denen sich die Höhe der Beiträge errechnet.